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FAQ - Fragen und Antworten

 

Was unterscheidet LichtBlick von der Konkurrenz bzw. warum ist LichtBlick besser?

Im Unterschied zu beispielsweise den großen Versorgern verzichtet LichtBlick vollständig auf Stromaus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken. Trotzdem ist LichtBlick-Strom wettbewerbsfähig gegenüber Ihrem bisherigen Energieversorger und in der Regel erheblich günstiger als andere Ökostrom-Anbieter. Zudem verzichtet LichtBlick auf den sog. Öko-Aufschlag.

 

Was ist umweltfreundlich erzeugter Strom?

Strom ist umweltfreundlich erzeugt, wenn er entweder besonders effizient oder regenerativ erzeugt wird. Besonders effizient, d. h. energiesparend, wird Strom in sog. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgasbasis erzeugt. Regenerativ erzeugter Strom stammt aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder Solarenergie. Umweltfreundlich erzeugter Strom ist zudem atomstrom- und kohlefrei.

 

Woher bezieht LichtBlick seinen Strom?

Wir beziehen unseren Strom zu mindestens 50 % aus regenerativen Energiequellen wie z. B. Wasserkraft, Biomasse und Windkraft und zu höchstens 50 % aus Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplung. Die durch die Erzeugung von LichtBlick-Strom entstehenden spezifischen klimaschädlichen CO2-Emissionen sind um mindestens zwei Drittel geringer als die des bundesdeutschen Kraftwerkparks.

 

Wer garantiert mir, dass LichtBlick den Strom auch wirklich nur aus umweltfreundlichen Anlagen einkauft?

LichtBlick lässt seine Kriterien für die Strombeschaffung und -versorgung in regelmäßigen Abständen vom TÜV und im Rahmen des ok-power-Labels von den drei Organisationen WWF, Öko-Institut und der Verbraucher-Zentrale NRW zertifizieren. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht.

 

Bezahlt LichtBlick Öko- bzw. Stromsteuer?

Die Kunden von LichtBlick zahlen genauso wie alle anderen Kunden auch Öko- bzw. Stromsteuer. Die Stromsteuer ist unabhängig von der Erzeugungsart des gelieferten Stroms in allen Stromtarifen enthalten.

 

Normalerweise kostet Ökostrom mehr als "normaler" Strom - wieso ist das bei LichtBlick nicht der Fall?

Weil LichtBlick schon heute wesentlich mehr Kunden versorgt als die meisten anderen Ökostromanbieter, können wir den Strom deutlich preiswerter einkaufen. Diesen Preisvorteil geben wir in voller Höhe an unsere Kunden weiter. Außerdem kalkuliert LichtBlick mit niedrigeren Margen und kalkuliert keine weiteren Preisaufschläge mit ein.

 

Was ändert sich mit der Liberalisierung für den Kunden?

Seit der Öffnung des Strom-Markts im April 1998 hat jeder Stromkunde das Recht, seinen Stromanbieter selbst zu wählen. Das über 60-jährige Monopol der großen Stromkonzerne ist aufgehoben. Der Kunde kann sich nun auch für eine ökologisch verträgliche und atomstromfreie Stromversorgung entscheiden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?

Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. In der Regel ist der Netzbetreiber das örtliche Stromversorgungsunternehmen. Während der Netzbetreiber jedoch immer gleich bleibt, ist seit Öffnung des Strommarkts 1998 der Stromversorger frei wählbar. Das heißt, Sie können jederzeit zu alternativen Stromanbietern wechseln und sind nicht länger an das örtliche Stromversorgungsunternehmen gebunden. Die unabhängigen Stromversorger nutzen die Stromnetze der Netzbetreiber zur Durchleitung des Stroms.

 

Wie kommt der Strom in meine Steckdose?

Der Strom kommt wie bisher über das bestehende Stromnetz. Er wird vom Kraftwerk über Leitungen und Kabel in Ihre Wohnung geleitet. Das nennt man Durchleitung oder besser Netzzugang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, allen Anbietern ihre Leitungen und Anlagen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. LichtBlick bezahlt für die Nutzung der Stromnetze eine Netznutzungsgebühr.

 

Was heißt Durchleitung?

Mit Durchleitung (besser: Netzzugang) ist der Transport der elektrischen Energie vom Kraftwerk bis zu Ihrem Anschluss gemeint. Dazu werden die Leitungen und Kabel von Netzbetreibern genutzt. Diese Durchleitung ist ohne weitere Zusatzkosten für Sie in unseren Preisen enthalten.

 

Was ist, wenn mein jetziger Versorger die Durchleitung verweigert?

Leider versuchen zur Zeit immer noch einige wenige Netzbetreiber, Newcomern wie LichtBlick die Durchleitung zu verweigern. LichtBlick geht mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Verweigerer vor. Eine bundesweite Stromversorgung durch LichtBlick ist sichergestellt.

 

Was soll ich machen, wenn mir mein bisheriger Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag oder Anschlussnutzungsvertrag zur Unterschrift zuschickt?

Einige Netzbetreiber regeln die Netznutzung beim Stromwechsel durch einen eigenen Vertrag. Schicken Sie uns diesen zu, wir prüfen ihn und unterschreiben dann in Vollmacht für Sie.

 

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Nein. Vorhandene Stromzähler und Stromleitungen werden weiterhin genutzt. Sie sind und bleiben Eigentum des Netzbetreibers. Für die Nutzung zahlen wir entsprechende Gebühren, die bereits im LichtBlick-Strompreis enthalten sind.

 

Ich habe einen Zwei-Tarif-Zähler. Kann ich dann auch von LichtBlick Strom beziehen?

Ja. Wir machen jedoch keinen preislichen Unterschied, ob Sie Ihren Strom am Tag oder in der Nacht verbrauchen.

 

Muss man eine Mindestverbrauchsmenge Strom abnehmen?

Nein. Sie bezahlen nur den Strom, den Sie verbraucht haben.

 

Wer ist nach dem Wechsel zuständig für Wartung oder Störungen?

Bei allen technischen Fragen, die Ihren unmittelbaren Hausanschluss betreffen, bleibt das örtliche Stromversorgungsunternehmen als Netzbetreiber zuständig. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich - unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt wird. Das gilt auch für das Ablesen und Warten des Zählers. Diese Leistungen sind bereits im LichtBlick-Strompreis enthalten, d. h. für Sie entstehen keine weiteren Kosten - weder durch den Netzbetreiber noch durch uns.

 

Wie einfach ist es zu wechseln, was muss ich tun?

Sehr einfach: Wenn Sie z. B. zu uns wechseln wollen, kündigen wir für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Stromversorgungsunternehmen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie übergangslos Kunde von LichtBlick. Wechselgebühren fallen nicht an. Wir informieren Sie über den Lieferbeginn von LichtBlick. Voraussetzung ist lediglich der Abschluss eines Stromliefervertrags mit LichtBlick.

 

Was passiert mit den Abschlägen, die ich bereits im Rahmen meines alten Vertragsverhältnisses geleistet habe?

Ihre Abschläge werden Ihnen mit der Abschlussrechnung Ihres bisherigen Versorgers gutgeschrieben.

 

Muss ich zum Wechseltermin meinen Stromzähler ablesen?

Wenn es Ihnen möglich ist, halten Sie zum geplanten Wechseltermin Ihren Zählerstand bereit und melden diesen Ihrem Netzbetreiber.

 

Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich meinen Stromanbieter wechsle?

Nein. Falls Sie jedoch Ihre Stromrechnung direkt vom Vermieter erhalten, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

 

Kostet mich der Wechsel zu LichtBlick etwas?

Nein, wir berechnen Ihnen keine Wechselgebühren.

 

Bekomme ich künftig eine oder mehrere Stromrechnungen und von wem?

Wenn Sie zu LichtBlick wechseln, bekommen Sie wie bisher nur eine Stromrechnung, und zwar von LichtBlick.

 

Wann bekomme ich meine erste Rechnung?

Sobald Ihr Zähler zum ersten Mal nach dem Wechsel abgelesen wird, d. h. spätestens nach ca. einem Jahr, erhalten Sie Ihre neue Rechnung. Abschlagszahlungen leisten Sie einmal monatlich.

 

Wer liest den Zähler ab?

Der Zähler wird im Rahmen eines üblichen Verfahrens (rechnerische Abgrenzung und Ablesung) vom örtlichen Netzbetreiber einmal im Jahr ermittelt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

 

Kann ich sicher sein, dass der Strom beim Wechsel zu LichtBlick nicht ausfällt?

Ja, die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung weiterhin gewährleistet. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

 

Was mache ich, wenn ich umziehe?

Bitte informieren Sie uns frühestmöglich über Ihren geplanten Umzug, am besten vier bis sechs Wochen vor dem Einzugstermin. Wir benötigen für jede Abnahmestelle einen Auftrag, den Sie bitte mit dem Vermerk "Umzug" kennzeichnen. Ihren Wohnortwechsel können Sie uns natürlich auch online mitteilen.

 

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Die Kündigungsfrist beträgt bei LichtBlick vier Wochen zum Monatsende, eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf von drei Monaten möglich.

 

Wenn ich bei LichtBlick kündige, woher bekomme ich dann meinen Strom?

Sie werden übergangslos wieder von Ihrem ehemaligen Versorger beliefert, sofern Sie sich nicht für einen neuen Anbieter entscheiden.

 

Was sind Netto- und Bruttopreise?

Der Bruttopreis enthält die 16 % Mehrwert- oder Umsatzsteuer, der Nettopreis nicht. In unserem Strompreis sind die Steuern enthalten.

 

Aus welchen Komponenten besteht der Strompreis?

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Kostenkomponenten zusammen. Überschlägig entfallen rund ein Drittel des Strompreises auf Abgaben und Steuern, die an die Städte und Kommunen und den Staat abgeführt werden müssen (Konzessionsabgabe, Strom- und Mehrwertsteuer). Ein weiteres Drittel geht an die Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze. Das letzte Drittel des derzeitigen Strompreises entfällt auf die Stromerzeugung und alle anderen Leistungen wie beispielsweise den Abrechnungs- und Kundenservice, Personal, Werbung usw.

 

Was kostet LichtBlick-Strom?

Unser Strompreis setzt sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem monatlichen Grundpreis. Der LichtBlick-Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) beträgt 16,70 Cent. Der monatliche LichtBlick-Grundpreis beträgt 6,90 Euro pro Zähler. Darin enthalten sind sämtliche Kostenkomponenten

 

Was ist ein sog. Musterlastprofil?

Ein Musterlastprofil ist die Darstellung des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines Kunden oder einer Kundengruppe während jeder Stunde des Tages. Mit Hilfe dieser Kurve wird die zeitgleiche und vollständige Versorgung von z. B. Haushalten durch einen neuen Stromversorger sichergestellt. Das Lastprofil wird nicht für die Rechnungsstellung verwendet. Die Rechnung basiert nach wie vor auf dem tatsächlichen Verbrauch jedes einzelnen Kunden.

 

Sie können ihren Antrag online ausfüllen und an uns senden

Faq, Lichtblick Strom-Anbieter


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