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FAQ
– Fragen und Antworten

 

Was
unterscheidet LichtBlick von der Konkurrenz bzw. warum ist LichtBlick
besser?

Im
Unterschied zu beispielsweise den großen Versorgern verzichtet LichtBlick
vollständig auf Stromaus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken. Trotzdem ist
LichtBlick-Strom wettbewerbsfähig gegenüber Ihrem bisherigen
Energieversorger und in der Regel erheblich günstiger als andere Ökostrom-Anbieter.
Zudem verzichtet LichtBlick auf den sog. Öko-Aufschlag.

 

Was
ist umweltfreundlich erzeugter Strom?

Strom
ist umweltfreundlich erzeugt, wenn er entweder besonders effizient oder
regenerativ erzeugt wird. Besonders effizient, d. h. energiesparend, wird
Strom in sog. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgasbasis erzeugt.
Regenerativ erzeugter Strom stammt aus erneuerbaren Energien wie
Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder Solarenergie. Umweltfreundlich
erzeugter Strom ist zudem atomstrom- und kohlefrei.

 

Woher
bezieht LichtBlick seinen Strom?

Wir
beziehen unseren Strom zu mindestens 50 % aus regenerativen Energiequellen
wie z. B. Wasserkraft, Biomasse und Windkraft und zu höchstens 50 % aus
Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplung. Die durch die Erzeugung von
LichtBlick-Strom entstehenden spezifischen klimaschädlichen CO2-Emissionen
sind um mindestens zwei Drittel geringer als die des bundesdeutschen
Kraftwerkparks.

 

Wer
garantiert mir, dass LichtBlick den Strom auch wirklich nur aus
umweltfreundlichen Anlagen einkauft?

LichtBlick
lässt seine Kriterien für die Strombeschaffung und -versorgung in regelmäßigen
Abständen vom TÜV und im Rahmen des ok-power-Labels von den drei
Organisationen WWF, Öko-Institut und der Verbraucher-Zentrale NRW
zertifizieren. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht.

 

Bezahlt
LichtBlick Öko- bzw. Stromsteuer?

Die
Kunden von LichtBlick zahlen genauso wie alle anderen Kunden auch Öko-
bzw. Stromsteuer. Die Stromsteuer ist unabhängig von der Erzeugungsart
des gelieferten Stroms in allen Stromtarifen enthalten.

 

Normalerweise
kostet Ökostrom mehr als “normaler” Strom – wieso ist das bei
LichtBlick nicht der Fall?

Weil
LichtBlick schon heute wesentlich mehr Kunden versorgt als die meisten
anderen Ökostromanbieter, können wir den Strom deutlich preiswerter
einkaufen. Diesen Preisvorteil geben wir in voller Höhe an unsere Kunden
weiter. Außerdem kalkuliert LichtBlick mit niedrigeren Margen und
kalkuliert keine weiteren Preisaufschläge mit ein.

 

Was
ändert sich mit der Liberalisierung für den Kunden?

Seit
der Öffnung des Strom-Markts im April 1998 hat jeder Stromkunde das
Recht, seinen Stromanbieter selbst zu wählen. Das über 60-jährige
Monopol der großen Stromkonzerne ist aufgehoben. Der Kunde kann sich nun
auch für eine ökologisch verträgliche und atomstromfreie
Stromversorgung entscheiden.

 

Was
ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?

Der
Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des
Stromnetzes zuständig. In der Regel ist der Netzbetreiber das örtliche
Stromversorgungsunternehmen. Während der Netzbetreiber jedoch immer
gleich bleibt, ist seit Öffnung des Strommarkts 1998 der Stromversorger
frei wählbar. Das heißt, Sie können jederzeit zu alternativen
Stromanbietern wechseln und sind nicht länger an das örtliche
Stromversorgungsunternehmen gebunden. Die unabhängigen Stromversorger
nutzen die Stromnetze der Netzbetreiber zur Durchleitung des Stroms.

 

Wie
kommt der Strom in meine Steckdose?

Der
Strom kommt wie bisher über das bestehende Stromnetz. Er wird vom
Kraftwerk über Leitungen und Kabel in Ihre Wohnung geleitet. Das nennt
man Durchleitung oder besser Netzzugang. Die Netzbetreiber sind
verpflichtet, allen Anbietern ihre Leitungen und Anlagen
diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. LichtBlick bezahlt für
die Nutzung der Stromnetze eine Netznutzungsgebühr.

 

Was
heißt Durchleitung?

Mit
Durchleitung (besser: Netzzugang) ist der Transport der elektrischen
Energie vom Kraftwerk bis zu Ihrem Anschluss gemeint. Dazu werden die
Leitungen und Kabel von Netzbetreibern genutzt. Diese Durchleitung ist
ohne weitere Zusatzkosten für Sie in unseren Preisen enthalten.

 

Was
ist, wenn mein jetziger Versorger die Durchleitung verweigert?

Leider
versuchen zur Zeit immer noch einige wenige Netzbetreiber, Newcomern wie
LichtBlick die Durchleitung zu verweigern. LichtBlick geht mit allen
rechtlichen Mitteln gegen diese Verweigerer vor. Eine bundesweite
Stromversorgung durch LichtBlick ist sichergestellt.

 

Was
soll ich machen, wenn mir mein bisheriger Netzbetreiber einen
Netznutzungsvertrag oder Anschlussnutzungsvertrag zur Unterschrift
zuschickt?

Einige
Netzbetreiber regeln die Netznutzung beim Stromwechsel durch einen eigenen
Vertrag. Schicken Sie uns diesen zu, wir prüfen ihn und unterschreiben
dann in Vollmacht für Sie.

 

Brauche
ich einen neuen Stromzähler?

Nein.
Vorhandene Stromzähler und Stromleitungen werden weiterhin genutzt. Sie
sind und bleiben Eigentum des Netzbetreibers. Für die Nutzung zahlen wir
entsprechende Gebühren, die bereits im LichtBlick-Strompreis enthalten
sind.

 

Ich
habe einen Zwei-Tarif-Zähler. Kann ich dann auch von LichtBlick Strom
beziehen?

Ja.
Wir machen jedoch keinen preislichen Unterschied, ob Sie Ihren Strom am
Tag oder in der Nacht verbrauchen.

 

Muss
man eine Mindestverbrauchsmenge Strom abnehmen?

Nein.
Sie bezahlen nur den Strom, den Sie verbraucht haben.

 

Wer
ist nach dem Wechsel zuständig für Wartung oder Störungen?

Bei
allen technischen Fragen, die Ihren unmittelbaren Hausanschluss betreffen,
bleibt das örtliche Stromversorgungsunternehmen als Netzbetreiber zuständig.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des
Netzes verantwortlich – unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt
wird. Das gilt auch für das Ablesen und Warten des Zählers. Diese
Leistungen sind bereits im LichtBlick-Strompreis enthalten, d. h. für Sie
entstehen keine weiteren Kosten – weder durch den Netzbetreiber noch durch
uns.

 

Wie
einfach ist es zu wechseln, was muss ich tun?

Sehr
einfach: Wenn Sie z. B. zu uns wechseln wollen, kündigen wir für Sie
Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Stromversorgungsunternehmen. Nach Ablauf
der Kündigungsfrist sind Sie übergangslos Kunde von LichtBlick.
Wechselgebühren fallen nicht an. Wir informieren Sie über den
Lieferbeginn von LichtBlick. Voraussetzung ist lediglich der Abschluss
eines Stromliefervertrags mit LichtBlick.

 

Was
passiert mit den Abschlägen, die ich bereits im Rahmen meines alten
Vertragsverhältnisses geleistet habe?

Ihre
Abschläge werden Ihnen mit der Abschlussrechnung Ihres bisherigen
Versorgers gutgeschrieben.

 

Muss
ich zum Wechseltermin meinen Stromzähler ablesen?

Wenn
es Ihnen möglich ist, halten Sie zum geplanten Wechseltermin Ihren Zählerstand
bereit und melden diesen Ihrem Netzbetreiber.

 

Muss
ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich meinen Stromanbieter wechsle?

Nein.
Falls Sie jedoch Ihre Stromrechnung direkt vom Vermieter erhalten, sollten
Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

 

Kostet
mich der Wechsel zu LichtBlick etwas?

Nein,
wir berechnen Ihnen keine Wechselgebühren.

 

Bekomme
ich künftig eine oder mehrere Stromrechnungen und von wem?

Wenn
Sie zu LichtBlick wechseln, bekommen Sie wie bisher nur eine
Stromrechnung, und zwar von LichtBlick.

 

Wann
bekomme ich meine erste Rechnung?

Sobald
Ihr Zähler zum ersten Mal nach dem Wechsel abgelesen wird, d. h. spätestens
nach ca. einem Jahr, erhalten Sie Ihre neue Rechnung. Abschlagszahlungen
leisten Sie einmal monatlich.

 

Wer
liest den Zähler ab?

Der
Zähler wird im Rahmen eines üblichen Verfahrens (rechnerische Abgrenzung
und Ablesung) vom örtlichen Netzbetreiber einmal im Jahr ermittelt. Sie
brauchen sich um nichts zu kümmern.

 

Kann
ich sicher sein, dass der Strom beim Wechsel zu LichtBlick nicht ausfällt?

Ja,
die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung weiterhin
gewährleistet. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet,
die Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

 

Was
mache ich, wenn ich umziehe?

Bitte
informieren Sie uns frühestmöglich über Ihren geplanten Umzug, am
besten vier bis sechs Wochen vor dem Einzugstermin. Wir benötigen für
jede Abnahmestelle einen Auftrag, den Sie bitte mit dem Vermerk
“Umzug” kennzeichnen. Ihren Wohnortwechsel können Sie uns natürlich
auch online mitteilen.

 

Welche
Kündigungsfrist habe ich?

Die
Kündigungsfrist beträgt bei LichtBlick vier Wochen zum Monatsende, eine
Kündigung ist erstmals nach Ablauf von drei Monaten möglich.

 

Wenn
ich bei LichtBlick kündige, woher bekomme ich dann meinen Strom?

Sie
werden übergangslos wieder von Ihrem ehemaligen Versorger beliefert,
sofern Sie sich nicht für einen neuen Anbieter entscheiden.

 

Was
sind Netto- und Bruttopreise?

Der
Bruttopreis enthält die 16 % Mehrwert- oder Umsatzsteuer, der Nettopreis
nicht. In unserem Strompreis sind die Steuern enthalten.

 

Aus
welchen Komponenten besteht der Strompreis?

Der
Strompreis setzt sich aus verschiedenen Kostenkomponenten zusammen. Überschlägig
entfallen rund ein Drittel des Strompreises auf Abgaben und Steuern, die
an die Städte und Kommunen und den Staat abgeführt werden müssen
(Konzessionsabgabe, Strom- und Mehrwertsteuer). Ein weiteres Drittel geht
an die Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze. Das letzte Drittel
des derzeitigen Strompreises entfällt auf die Stromerzeugung und alle
anderen Leistungen wie beispielsweise den Abrechnungs- und Kundenservice,
Personal, Werbung usw.

 

Was
kostet LichtBlick-Strom?

Unser
Strompreis setzt sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen
Arbeitspreis und einem monatlichen Grundpreis. Der LichtBlick-Arbeitspreis
pro Kilowattstunde (kWh) beträgt 16,70 Cent. Der monatliche
LichtBlick-Grundpreis beträgt 6,90 Euro pro Zähler. Darin enthalten sind
sämtliche Kostenkomponenten

 

Was
ist ein sog. Musterlastprofil?

Ein
Musterlastprofil ist die Darstellung des durchschnittlichen
Stromverbrauchs eines Kunden oder einer Kundengruppe während jeder Stunde
des Tages. Mit Hilfe dieser Kurve wird die zeitgleiche und vollständige
Versorgung von z. B. Haushalten durch einen neuen Stromversorger
sichergestellt. Das Lastprofil wird nicht für die Rechnungstellung
verwendet. Die Rechnung basiert nach wie vor auf dem tatsächlichen
Verbrauch jedes einzelnen Kunden.

 

Sie können ihren Antrag online ausfüllen und an uns senden

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