Handy-Branding  – nicht gerade viel geliebt

 


Bericht zum
Thema Handy & Branding – Ihr Handy ist gebrandet und sie möchten wissen,
was das ist?


Das Branding dient den Netzbetreibern als Kundenbindungsinstrument. War bei den
ersten gebrandeten Handys lediglich das Logo des Netzbetreibers aufgedruckt,
wird heute in der Regel auch in die Funktionsweise und Software des Handys
eingegriffen.

Nachdem mehr und mehr
Kunden ihre bei Vertragsabschuss oder –verlängerung günstig erworbenen
Handys nicht selbst nutzten, sondern Gewinnbringend weiter verkauften, fanden
die Mobilfunkanbieter im Branding eine Möglichkeit, die Nutzbarkeit der Handys
mit fremden Sim-Karten einzuschränken. 

Beim
Branding wird vom Netzbetreiber eine Software auf das Gerät geladen, die die
ursprüngliche Handy-Software überlagert. In der Regel lässt es sich trotzdem
mit fremden SIM-Karten nutzen, allerdings wird die Nutzung bestimmter Dienste,
vor allem das mobile Internet durch Definition bestimmter Zugangspunkte
eingeschränkt. 

Auch Veränderungen
im Menü werden häufig vorgenommen. Zum Beispiel findet man oft im Menü
„Klingeltöne“ den Eintrag „Weitere Klingeltöne“ im Zusammenhang mit
dem Logo des Netzbetreibers. Wird dieser Punkt ausgewählt, erfolgt eine
automatische Verbindung mit dem WAP-Portal des Anbieters. Ähnliche Punkte
finden sich mit den entsprechenden Bezeichnungen in den Menüs „Spiele“,
„Bilder“ und „Anwendungen“. Für den Nutzer, der diese Dienste gern und
einfach in Anspruch nehmen will, stellen diese Einstellungen eine Erleichterung
dar. Will er das WAP nutzen, muss er nicht mehr lange im Menü nach den
passenden Einträgen suchen, ein Tastendruck genügt und die Verbindung wird
aufgebaut. Anders als beim SIM-lock lassen sich die Geräte mit jeder beliebigen
Karte betreiben. Eine Einwahl ins WAP ist allerdings aufgrund der vordefinierten
Zugangspunkte oft nur mit einer Karte desselben Herstellers möglich. Manche Geräte
lassen dabei die Definition neuer Zugangspunkte zu.

Zudem
greifen die Netzbetreiber oft mit ihrem Branding in die Tastenbelegung ein: es
wird eine der Schnellzugriffstasten, deren Funktion normalerweise der Kunde auswählen kann,
fest mit dem Internetzugriff verbunden. Drückt der Nutzer nun, auch
versehentlich, diese Taste, wird sofort eine WAP-Verbindung aufgebaut, für die
die entsprechenden Kosten berechnet werden. Die verwendeten Tasten sind dabei
meist solche, die der Nutzer auch beim Blättern im Menü häufig nutzt.
Allerdings lassen sich diese Tasten mitunter durch Eingabe eines neuen
Zugangsprofils auf den aktuellen Anbieter ändern, oder durch Eingabe eines gar
nicht vorhandenen Profils, ganz sperren. Die Details dazu findet man bei Stiftung
Warentest
. Allerdings ist dieses Vorgehen oft nur bei älteren Geräten möglich,
bei neueren Modellen haben die Anbieter reagiert und das einfache
Umprogrammieren der Tasten ist nicht mehr möglich. Bei einigen Geräten ist es
zudem möglich, einzelne Anwendungen zu sperren. Erklärt ist das meist in der
Bedienungsanleitung. Auch die Netzbetreiber oder der Hersteller können hierzu
Informationen geben.

Besonders ärgerlich
ist es, wenn Hersteller Funktionen eines Handys einschränken, die der
Hersteller eigentlich zur Verfügung stellt. So wird mitunter Bluetooth
deaktiviert, wie durch T-Mobile beim Samsung SGH-Z130. Dadurch wird die
drahtlose Übertragung von Daten zwischen Handys deutlich eingeschränkt.
Inhalte müssten dann über, kostenpflichtige, Datendienste ausgetauscht werden.
Bei manchen Geräten werden die entsprechenden Funktionen durch Manipulation im
Menü auch versteckt. Man findet sie am Ende irgendwo, wo sie keiner vermutet hätte.


Das Entfernen des Branding ist grundsätzlich ganz einfach: eigentlich müsste
nur die Original-Software des Handys wieder hergestellt werden. Aber woher soll
man die bekommen? Vorsicht ist geboten bei Internet-Angeboten, bei denen ein
bestimmter Betrag gezahlt und das Handy zusätzlich eingeschickt werden soll.
Mitunter ist dann sowohl das Geld als auch das Handy weg. Ein weiteres Problem
beim Entfernen des Branding ist, dass dadurch die Gewährleistungspflicht
erlischt. Daher ist es momentan nur für gewerbliche Anbieter erlaubt, die
anschließend auch die Gewährleistung übernehmen müssen. Dieser Vorgang ist
in der Regel schnell erledigt: es wird einfach die Netzbetreiber-Software
entfernt und die Original-Software wieder aufgespielt. Dies bieten Fachhändler
kostenpflichtig an. Bei der Auswahl des Anbieters sollte der Kund darauf achten,
dass er nach Erfolgtem De-Branding auch die Gewährleistung für eventuelle Schäden
an der Hardware, also dem Handy übernimmt. Sonst müsste man vielleicht noch
selbst für eine teure Reparatur aufkommen, die aufgrund eines Software-Fehlers
eventuell notwendig wird. 

Ein privates Entfernen des Branding ist momentan
verboten. Allerdings kann der Kunde sich auch auf den Seiten der
Mobiltelefon-Hersteller umsehen. Manche bieten die Original-Software ihrer Geräte
dort an. Wenn man sein Handy nicht weiterverkaufen will, sondern ausschließlich
selbst nutzen möchte, und im Notfall auch mit einem Totalausfall wegen
Software-Fehlern leben kann, ist dies auch eine Alternative. Oft wird nicht die
komplette Software angeboten, das wäre einfach zu umfangreich. Aber mitunter
helfen schon die Tipps zur Konfiguration des Handys, um einige unerwünschte
Eigenschaften zu ändern.

Allerdings ist
es nicht immer sinnvoll, die Einstellungen des Netzbetereibers selbst zu verändern.
Mitunter ist mit den voreingestellten Zugangspunkten auch eine kostenlose
WAP-Nutzung möglich, zum Beispiel bei dem von Vodafone angebotenen Tarif
„Happy Live!“. Werden diese Einstellungen nun vom Nutzer verändert, wird
ein anderer als der kostenlose Zugangspunkt genutzt und die Verbindung ist
automatisch kostenpflichtig.


Schwieriger ist zumeist das Entfernen der aufgedruckten Logos. Wen es nicht
allzu sehr stört, der sollte es gar nicht erst versuchen. Wird mit scharfen
Gegenständen auf dem Handy herum gekratzt, entstehen oft unschöne Riefen. Auch
die Verwendung von Lösemitteln greift die Oberfläche, die ja meist aus
Kunststoff besteht, an. Am Ende sieht das Gerät schlimmer aus als vorher.
Unproblematisch ist das Ganze nur bei Geräten, die über austauschbare Cover
verfügen. Da wird einfach das vom Hersteller bedruckte Cover gegen ein neues,
unbedrucktes ausgetauscht. Diese sind bereits für wenig Geld im Handel erhältlich.
Allerdings nimmt die Zahl der Handys mit Wechselcover nach einem vorübergehenden
Boom in letzter Zeit stark ab.

Fazit: Achten sie beim Kauf eines Handys,
gerade bei gebrauchten Handys, besonders im privaten Bereich bei Ebay,
deshalb auch darauf, ob es gebrandet  ist, also nicht mit Anbieterlogo
oder fremder Software belegt ist. Besser noch, fragen sie vor dem Kauf den
Verkäufer danach, wenn es nicht, bzw. auch Nichts in der
Angebotsbeschreibung steht.

Auch ein Handyshop, wie unser bietet
Kaufhandys an. Nicht immer sind diese Handys Branding-Frei, da es sich oft
auch um subventionierte Ware handelt, die eigentlich für Handys mit Vertrag
vorgesehen ist.

FRAGEN… FRAGEN….noch mal NACHFRAGEN

unser Handyshop


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